Condomana
In rechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten ist ausschließlich die deutsche Originalfassung dieser Texte verbindlich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen allein der besseren Verständlichkeit.

Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung gilt für die unter www.condomana.com angebotene Website sowie für die Anwendung Condomana einschließlich des Eigentümer- und Mieterportals.

Stand dieser Erklärung: 2. September 2026.

Unser Anspruch

Wir wollen, dass Condomana von allen Menschen genutzt werden kann — unabhängig von Behinderung, Alter oder eingesetzter Technik. Ein großer Teil der Menschen, die das Eigentümerportal nutzen, liest dort Abrechnungen und Protokolle; viele von ihnen sind älter oder auf Hilfsmittel angewiesen. Barrierefreiheit ist für uns deshalb keine Formalie, sondern eine Frage der Benutzbarkeit.

Rechtlicher Rahmen

Wir orientieren uns an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) sowie an der harmonisierten Norm EN 301 549, die für Webangebote auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA, verweist.

Wir weisen offen darauf hin, dass die Anwendbarkeit des BFSG auf unser Angebot rechtlich nicht abschließend geklärt ist: Unser Vertragspartner ist die Hausverwaltung als Unternehmen, und das Eigentümer- und Mieterportal dient nicht dem Abschluss eines Verbrauchervertrags im Sinne des § 2 Nr. 26 BFSG. Wir stützen uns bewusst nicht auf diese Auslegung und auch nicht auf die Kleinstunternehmensausnahme des § 3 Abs. 3 BFSG, sondern erfüllen die Anforderungen freiwillig.

Stand der Barrierefreiheit

Wir arbeiten derzeit an der vollständigen Umsetzung der Stufe WCAG 2.1 AA. Diese Erklärung wird aktualisiert, sobald die laufende Prüfung abgeschlossen ist; sie benennt dann die geprüften Bereiche, das Prüfverfahren und die noch bestehenden Einschränkungen einzeln.

Bereits umgesetzt sind unter anderem:

  • durchgehende Bedienbarkeit per Tastatur, ohne Mausbedienung;
  • sichtbare Fokusanzeige auf allen interaktiven Elementen;
  • semantische Auszeichnung von Überschriften, Listen, Tabellen und Formularen;
  • Beschriftungen und Fehlermeldungen, die Formularfeldern programmatisch zugeordnet sind;
  • Unterstützung der Vergrößerung auf 200 % ohne Verlust von Inhalten oder Funktionen;
  • ein heller und ein dunkler Modus mit geprüften Kontrastwerten.

Bekannte Einschränkungen

Nicht barrierefrei sind derzeit insbesondere Inhalte, die unsere Kundinnen und Kunden selbst einstellen — vor allem hochgeladene PDF-Dokumente wie Abrechnungen, Protokolle und Verträge. Diese Dateien stammen aus fremden Quellen; wir können ihre Zugänglichkeit nicht herstellen. Auf Anfrage unterstützen wir dabei, benötigte Inhalte in einer zugänglichen Form zu erhalten.

Barrieren melden — Feedback

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Fehlt Ihnen ein Inhalt in zugänglicher Form? Melden Sie sich — wir nehmen jede Rückmeldung ernst und antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage.

nelo digitalagentur GmbH & Co KG
Magirus-Deutz-Straße 14, 89077 Ulm
E-Mail: barrierefreiheit@condomana.com
Telefon: +49 151 64403159

Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wo die Barriere aufgetreten ist und welche Technik Sie verwenden. Sie können uns auch einfach schildern, was nicht funktioniert hat — die technischen Einzelheiten ermitteln wir dann selbst.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre Meldung nicht zufriedenstellend bearbeitet haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de