Termini e condizioni
ENTWURF – NOCH NICHT VERÖFFENTLICHEN. Dieses Dokument ist ein juristischer Arbeitsentwurf und steht unter dem Vorbehalt der Prüfung und Freigabe durch Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte. Es begründet in dieser Fassung keine Rechtsverbindlichkeit. Stand: 26. Juli 2026.
Anbieterin
nelo digitalagentur GmbH & Co KG Magirus-Deutz-Straße 14, 89077 Ulm, Deutschland Amtsgericht Ulm, HRA 725183 USt-IdNr.: DE309509495 E-Mail: info@nelo.de
Persönlich haftende Gesellschafterin: milori GmbH, Magirus-Deutz-Straße 14, 89077 Ulm, Amtsgericht Ulm HRB 730337, Geschäftsführer: Andreas Hartmann
(nachfolgend „Anbieterin")
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Condomana", die die Anbieterin über die Website condomana.com als Software-as-a-Service (SaaS) bereitstellt.
1.2 Vertragspartner der Anbieterin (nachfolgend „Kunde") können sein:
- Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Hausverwaltungen und gewerbliche WEG-Verwalter, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen;
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, insbesondere Wohnungseigentümer, die eigene Einheiten selbst verwalten, ohne damit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Regelungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet. Alle übrigen Regelungen gelten für beide Gruppen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Anbieterin die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Begriffsbestimmungen:
- „Software" ist die jeweils aktuelle, von der Anbieterin betriebene Version von Condomana einschließlich des Eigentümer- und Mieterportals.
- „Einheit" ist eine im System angelegte Wohn- oder Teileigentumseinheit bzw. sonstige abrechnungsrelevante Nutzungseinheit einer Liegenschaft.
- „Liegenschaft" ist ein im System angelegtes Objekt (Gebäude bzw. Wirtschaftseinheit), dem Einheiten zugeordnet sind.
- „Kundendaten" sind alle Daten, Dokumente und Inhalte, die der Kunde oder von ihm berechtigte Nutzer in die Software einstellen oder die durch deren Nutzung entstehen.
- „Textform" ist die Textform im Sinne des § 126b BGB; hierzu genügen insbesondere E-Mail und die in der Software vorgesehenen Formulare.
§ 2 Vertragsschluss, Einbeziehung dieser AGB, Registrierung
2.1 Die Darstellung der Software auf condomana.com stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
2.2 Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er das Registrierungsformular ausfüllt und absendet. Vor dem Absenden muss der Kunde diese AGB und die Datenschutzhinweise durch aktives Anklicken einer nicht vorausgewählten Auswahlbox bestätigen. Die AGB sind auf der Registrierungsseite verlinkt, können dort vollständig gelesen, gespeichert und ausgedruckt werden. Die Anbieterin verschafft dem Kunden damit die Möglichkeit, in zumutbarer Weise vom Inhalt dieser AGB Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 BGB).
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Freischaltung des Zugangs und deren Bestätigung in Textform. Die bloße Eingangsbestätigung der Registrierung ist noch keine Annahme.
2.4 Der Vertragstext (diese AGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung sowie die Bestelldaten) wird von der Anbieterin gespeichert und dem Kunden mit der Bestätigung nach Ziffer 2.3 in Textform übermittelt. Der Kunde kann die jeweils geltende Fassung jederzeit in der Software abrufen.
2.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Software kann in weiteren Sprachen bedient werden; maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen (insbesondere Firmierung, Anschrift, Rechnungsanschrift, USt-IdNr., E-Mail-Adresse) unverzüglich zu aktualisieren.
2.7 Der Kunde kann weiteren Personen (insbesondere eigenen Beschäftigten) Zugänge einrichten. Der Kunde steht für das Verhalten dieser Nutzer wie für eigenes Verhalten ein.
§ 3 Gegenstand und Umfang der Leistungen
3.1 Die Anbieterin stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit und hält die zum Betrieb erforderliche Infrastruktur einschließlich Speicherplatz vor. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag mietvertraglichen Charakters (§§ 535 ff. BGB) mit dienstvertraglichen Elementen für Support- und Nebenleistungen.
3.2 Die Software unterstützt insbesondere folgende Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung:
a) Verwaltung von Liegenschaften, Einheiten, Eigentümern, Eigentumsanteilen und Eigentümerwechseln sowie von Mietverhältnissen; b) Dokumenten- und Belegverwaltung mit Zuordnung zu Liegenschaften, Einheiten und Personen; c) Unterstützung der Buchhaltung sowie der Erstellung von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen und Vermögensberichten; d) Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen einschließlich Beschlussfassung und Beschluss-Sammlung; e) Mängel-, Anliegen- und Ticketverwaltung; f) ein Eigentümer- und Mieterportal mit Dokumentenfreigabe und Benachrichtigungen; g) Import und Export von Bestandsdaten; h) optionale KI-Assistenzfunktionen nach § 7.
3.3 Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus diesen AGB, der Leistungsbeschreibung auf condomana.com in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung sowie der Auftragsbestätigung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangabe dar.
3.4 Übergabepunkt für die Leistung der Anbieterin ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Die Beschaffung und der Betrieb der für die Nutzung erforderlichen Hard- und Software beim Kunden, insbesondere eines aktuellen Internetbrowsers, sowie die Internetanbindung sind nicht Gegenstand des Vertrages und liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
3.5 Für hochgeladene Dateien gelten technische Grenzen (derzeit 10 MB je Datei; für Sammelimporte gesonderte Grenzen) sowie eine Beschränkung auf die in der Software angegebenen Dateiformate. Die Anbieterin weist auf diese Grenzen in der Software hin.
3.6 Die Anbieterin erbringt Support in deutscher und englischer Sprache per E-Mail an werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Anbieterin) von 9:00 bis 17:00 Uhr. Die Anbieterin bemüht sich, auf Supportanfragen innerhalb eines Werktages zu reagieren. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, soweit sie gesondert in Textform vereinbart ist.
§ 4 Keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung
4.1 Condomana ist ausschließlich ein Softwarewerkzeug. Die Anbieterin erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, keine Buchführung für den Kunden, keine Wirtschaftsprüfung und keine Verwaltertätigkeit.
4.2 Vorschläge, Vorlagen, Textbausteine, Berechnungen, Fristenhinweise, Musterbeschlüsse und Auswertungen der Software sind unverbindliche Arbeitshilfen. Sie ersetzen weder die eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden noch die Einholung fachkundigen Rats.
4.3 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung der ihn treffenden Pflichten, insbesondere aus dem Wohnungseigentumsgesetz (u. a. §§ 18, 19, 24, 27, 28 WEG), aus dem Handels- und Steuerrecht (u. a. §§ 238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO, GoBD) sowie aus dem Datenschutzrecht. Der Kunde ist insbesondere allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm erfassten Daten, der von ihm erstellten Abrechnungen und Wirtschaftspläne, der von ihm gefassten und protokollierten Beschlüsse sowie für die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen.
4.4 Die Anbieterin schuldet nicht, dass die Software zu einem bestimmten Zeitpunkt einer geänderten Rechtslage entspricht, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart. § 6.4 bleibt unberührt.
§ 5 Kostenlose Testphase
5.1 Die Anbieterin räumt Neukunden eine kostenlose Testphase von 30 Kalendertagen ab Freischaltung des Zugangs ein. Für die Testphase sind keine Zahlungsdaten anzugeben; es entstehen während der Testphase keinerlei Kosten.
5.2 Es findet keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement statt. Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang gesperrt, sofern der Kunde nicht zuvor ausdrücklich eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst hat. Eine Zahlungspflicht entsteht ausschließlich aufgrund einer solchen ausdrücklichen Bestellung.
5.3 Bereits bei Beginn der Testphase weist die Anbieterin den Kunden klar und verständlich darauf hin,
a) dass die Testphase 30 Kalendertage ab Freischaltung dauert und an welchem Datum sie endet, b) welcher Preis nach Ablauf der Testphase für die kostenpflichtige Nutzung gilt (§ 8), einschließlich der Bezugsgröße „je Einheit und Jahr" und der Umsatzsteuer, c) ab welchem Zeitpunkt eine Zahlungspflicht frühestens entstehen kann, d) welche Laufzeit und welche Verlängerungs- und Kündigungsregeln für ein kostenpflichtiges Abonnement gelten (§ 10), und e) was nach Ablauf der Testphase mit den eingegebenen Daten geschieht (Ziffer 5.4).
Diese Angaben werden dem Kunden zusätzlich mit der Bestätigung nach Ziffer 2.3 in Textform übermittelt.
5.4 Endet die Testphase ohne kostenpflichtige Bestellung, wird der Zugang gesperrt. Die Kundendaten werden ab dem Ende der Testphase noch 30 Kalendertage vorgehalten. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde die Freischaltung nachholen oder einen vollständigen Datenexport nach § 12 anfordern; die Anbieterin stellt den Export auch bei gesperrtem Zugang kostenfrei bereit. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Kundendaten einschließlich der gespeicherten Dateien endgültig gelöscht. Die Anbieterin weist den Kunden vor der Löschung in Textform hierauf hin.
5.5 Je Kunde wird die Testphase nur einmal gewährt. Die Anbieterin behält sich vor, die Testphase bei offensichtlichem Missbrauch (insbesondere mehrfacher Registrierung zur wiederholten Inanspruchnahme) zu beenden.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Weiterentwicklung
6.1 Verfügbarkeit. Die Anbieterin schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Kalendermonat am Übergabepunkt (§ 3.4).
6.2 Messung. Die Verfügbarkeit wird minutengenau nach folgender Formel berechnet:
Verfügbarkeit (%) = (Gesamtminuten des Kalendermonats − Ausfallminuten) ÷ Gesamtminuten des Kalendermonats × 100
Als Ausfall gilt jeder zusammenhängende Zeitraum von mehr als fünf Minuten, in dem die zentralen Funktionen der Software (Anmeldung, Lesen und Speichern von Stamm-, Beleg- und Dokumentendaten) über den Übergabepunkt nicht erreichbar sind. Maßgeblich sind die Messwerte einer automatisierten Überwachung, die die Erreichbarkeit mindestens alle fünf Minuten prüft. Die Anbieterin legt dem Kunden die Messwerte auf Anforderung in Textform offen. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer abweichenden tatsächlichen Verfügbarkeit unbenommen.
6.3 Nicht als Ausfall zählen:
a) angekündigte Wartungsfenster nach Ziffer 6.4; b) Zeiten, in denen die Software wegen höherer Gewalt (§ 17) nicht erreichbar ist; c) Störungen, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Ursache beruhen, insbesondere auf dessen Hard- oder Software, dessen Internetanbindung oder einer vertragswidrigen Nutzung; d) Störungen im öffentlichen Internet außerhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin und ihrer Unterauftragnehmer; e) Notfallmaßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Systeme oder der Daten; die Anbieterin informiert hierüber unverzüglich und beschränkt die Maßnahme auf das erforderliche Maß.
6.4 Wartungsfenster. Planbare Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten führt die Anbieterin grundsätzlich sonntags zwischen 02:00 und 06:00 Uhr (Zeitzone Europe/Berlin) durch. Sie kündigt sie mindestens fünf Kalendertage im Voraus in Textform oder durch Hinweis in der Software an. Planbare Wartung darf acht Stunden je Kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinaus gehende Wartungszeiten gelten als Ausfall.
6.5 Störungsmeldung und Entstörung. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Die Anbieterin beginnt mit der Entstörung während der Supportzeiten (§ 3.6) unverzüglich nach Eingang der Meldung.
6.6 Gutschrift bei Unterschreitung. Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat den Wert nach Ziffer 6.1, kann der Kunde eine Gutschrift auf das anteilige Monatsentgelt verlangen, und zwar in Höhe von 5 % für jeden angefangenen halben Prozentpunkt der Unterschreitung, höchstens jedoch 50 % des anteiligen Monatsentgelts. Die Gutschrift ist innerhalb von zwei Monaten nach Ende des betroffenen Monats in Textform geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Minderung nach § 536 BGB, auf Schadensersatz nach § 14 und auf Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt; die Gutschrift wird auf Schadensersatzansprüche angerechnet.
6.7 Weiterentwicklung und Leistungsänderungen. Die Anbieterin entwickelt die Software fortlaufend weiter. Sie ist berechtigt, den Funktionsumfang zu erweitern und Änderungen vorzunehmen, die die vertraglich geschuldeten Funktionen nicht beeinträchtigen (insbesondere Fehlerbehebungen, Sicherheitsmaßnahmen, Änderungen der Benutzeroberfläche und der internen Technik). Eine Einschränkung oder Abschaffung einer vertraglich geschuldeten Funktion ist nur zulässig, wenn
a) sie erforderlich ist, um einer Änderung der Rechtslage, einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder einer konkreten Sicherheitsanforderung zu entsprechen, oder b) die betroffene Funktion aus technischen Gründen nicht mehr mit verhältnismäßigem Aufwand betrieben werden kann und die Anbieterin eine gleichwertige Ersatzfunktion bereitstellt.
Die Anbieterin kündigt eine solche Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Angabe des Grundes an. Ist die Änderung für den Kunden nicht nur unerheblich nachteilig, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich in Textform kündigen; auf dieses Recht weist die Anbieterin in der Ankündigung hin. Weitergehende Änderungsrechte bestehen nicht.
§ 7 KI-gestützte Assistenzfunktionen
7.1 Die Software enthält optionale Assistenzfunktionen, die auf großen Sprachmodellen beruhen (nachfolgend „KI-Funktionen"), etwa zur Zusammenfassung und Verschlagwortung hochgeladener Dokumente, zur Vorstrukturierung von Mängelmeldungen, zur Unterstützung bei der Belegerfassung sowie zur Beantwortung von Fragen im Eigentümerportal.
7.2 Die KI-Funktionen sind standardmäßig deaktiviert. Sie werden erst wirksam, wenn ein berechtigter Nutzer des Kunden sie in den Einstellungen ausdrücklich aktiviert. Die Aktivierung und Deaktivierung wird protokolliert. Der Kunde kann die KI-Funktionen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wieder deaktivieren.
7.3 Bei aktivierten KI-Funktionen werden die für die jeweilige Funktion erforderlichen Inhalte an den in der Unterauftragsverarbeiter-Liste genannten Anbieter der Sprachmodell-Schnittstelle übermittelt und dort verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Unterauftragsverarbeiter-Liste.
7.4 Ergebnisse der KI-Funktionen sind Vorschläge. Sie werden nicht automatisch übernommen, sondern erst wirksam, wenn ein Nutzer des Kunden sie prüft und freigibt. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Vorschläge. § 4 gilt entsprechend.
7.5 Eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung gegenüber betroffenen Personen (Art. 22 DSGVO) findet nicht statt.
7.6 Kundendaten werden nicht zum Training von Modellen der Anbieterin oder Dritter verwendet.
§ 8 Vergütung, Abrechnung, Umsatzsteuer
8.1 Preis. Das Entgelt beträgt 10,00 EUR netto je verwalteter Einheit und Jahr, zuzüglich Umsatzsteuer nach Ziffer 8.6. Die Zahl der Nutzerzugänge ist nicht preisbildend.
8.2 Abrechnungseinheit. Abgerechnet wird je Liegenschaft, jährlich im Voraus, jeweils für einen Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten ab Freischaltung der Liegenschaft. Maßgeblich ist die Zahl der zu Beginn des Abrechnungszeitraums der Liegenschaft zugeordneten Einheiten.
8.3 Unterjährige Änderungen. Werden während eines Abrechnungszeitraums Einheiten hinzugefügt, wird das Entgelt hierfür zeitanteilig (pro rata temporis) bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Werden Einheiten entfernt, wird das bereits gezahlte Entgelt nicht erstattet; die entfernten Einheiten bleiben bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums abgerechnet und werden im Folgezeitraum nicht mehr berücksichtigt. Ziffer 12.7 (Erstattung bei Anbieterwechsel) bleibt unberührt.
8.4 Rechnungsstellung. Rechnungen werden elektronisch erstellt und in der Software bereitgestellt sowie per E-Mail übersandt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
8.5 Zahlung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Konto der Anbieterin. Die Anbieterin kann Zahlungsarten anbieten (u. a. Überweisung, Lastschrift, Zahlungsdienstleister); Einzelheiten werden im Bestellvorgang angezeigt.
8.6 Umsatzsteuer. Alle Preisangaben sind Nettopreise.
a) Gegenüber Kunden mit Sitz in Deutschland wird die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich ausgewiesen. b) Gegenüber Unternehmern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die eine gültige USt-IdNr. angeben und deren Gültigkeit von der Anbieterin bestätigt wird, erfolgt die Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer; die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Reverse-Charge-Verfahren, Art. 196 MwStSystRL, § 13b UStG). Der Kunde ist verpflichtet, die Gültigkeit seiner USt-IdNr. sicherzustellen und deren Wegfall unverzüglich mitzuteilen; er stellt die Anbieterin von Steuernachforderungen frei, die auf unrichtigen Angaben des Kunden beruhen. c) Soweit die Anbieterin die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und nicht erhoben; ein entsprechender Hinweis erfolgt auf der Rechnung.
8.7 Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Die Anbieterin kann den Zugang sperren, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag mehr als 30 Tage in Verzug ist und die Anbieterin die Sperre zuvor unter Setzung einer Frist von mindestens 14 Tagen in Textform angedroht hat. Auch während einer Sperre bleibt das Recht des Kunden auf Datenexport nach § 12 unberührt; die Anbieterin stellt den Export auf Anforderung bereit. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperre bestehen.
8.8 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 9 Preisanpassung
9.1 Die Anbieterin ist berechtigt, das Entgelt nach § 8.1 nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, höchstens jedoch in dem Umfang, in dem sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Gesamtindex, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt) seit dem Vertragsbeginn bzw. seit der letzten Preisanpassung verändert hat. Maßgeblich ist der Indexstand des Monats, der drei Monate vor der Ankündigung liegt, im Verhältnis zum Indexstand des entsprechenden Referenzmonats.
9.2 Sinkt der Index, ist die Anbieterin in gleicher Weise zu einer Senkung des Entgelts verpflichtet. Die Anbieterin ist nicht berechtigt, Kostensenkungen unberücksichtigt zu lassen und nur Kostensteigerungen weiterzugeben.
9.3 Eine Preisanpassung ist frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal in zwölf Monaten zulässig. Sie wird jeweils erst zu Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums (§ 8.2) wirksam. Für bereits abgerechnete Zeiträume erfolgt keine Nachberechnung.
9.4 Die Anbieterin kündigt eine Preisanpassung mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Die Ankündigung nennt den bisherigen und den neuen Preis, die maßgeblichen Indexstände, den Rechenweg und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
9.5 Sonderkündigungsrecht. Erhöht sich das Entgelt, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich in Textform kündigen. Auf dieses Recht weist die Anbieterin in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde, bleibt es bis zur Beendigung beim bisherigen Preis.
9.6 Preisänderungen, die über Ziffer 9.1 hinausgehen, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich; § 18 gilt entsprechend.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Beginn und Erstlaufzeit. Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit der Freischaltung der ersten kostenpflichtigen Liegenschaft und hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten.
10.2 Verlängerung. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Übergang in die unbestimmte Laufzeit kann er von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Unternehmer und Verbraucher.
10.3 Form der Kündigung. Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
10.4 Kündigungsschaltfläche. Verbraucher können den Vertrag zusätzlich jederzeit über die in der Software und auf condomana.com bereitgestellte Schaltfläche „Verträge hier kündigen" beenden (§ 312k BGB). Die Anbieterin bestätigt Inhalt und Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unverzüglich in Textform.
10.5 Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB, § 543 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor bei
a) Zahlungsverzug des Kunden mit einem Betrag, der dem Entgelt für mehr als drei Monate entspricht, trotz Mahnung und Fristsetzung, b) schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 11 trotz Abmahnung, c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder dessen Ablehnung mangels Masse, soweit gesetzlich zulässig.
10.6 Beendigungsfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden. Für die Herausgabe, Übertragung und Löschung der Kundendaten gilt § 12; die dort geregelten Fristen laufen über das Vertragsende hinaus, und die Anbieterin hält die hierfür erforderlichen Funktionen bis zum Ablauf des Abrufzeitraums bereit.
10.7 Das Recht des Kunden, den Vertrag nach § 12 unabhängig von der vereinbarten Laufzeit im Rahmen eines Anbieterwechsels zu beenden, bleibt von den Ziffern 10.1 und 10.2 unberührt und geht ihnen vor.
§ 11 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
11.1 Zugangsdaten. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und verpflichtet seine Nutzer entsprechend. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er die Anbieterin unverzüglich und ändert die betroffenen Zugangsdaten. Der Kunde verwendet Passwörter, die den in der Software angezeigten Mindestanforderungen entsprechen.
11.2 Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm oder seinen Nutzern eingestellten Inhalte nicht gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde stellt insbesondere keine Inhalte ein, die Schadsoftware enthalten, strafbar sind oder Rechte Dritter verletzen.
11.3 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Software verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage, für die Information der betroffenen Personen und für die Zulässigkeit der Nutzung des Eigentümer- und Mieterportals. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
11.4 Keine unzulässige Beeinträchtigung. Der Kunde unterlässt Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der Software oder der Infrastruktur der Anbieterin über das übliche Maß hinaus belasten oder gefährden, insbesondere automatisierte Massenabfragen außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen sowie Versuche, Sicherheitsmechanismen zu umgehen.
11.5 Eigene Datensicherung. Der Kunde ist berechtigt und gehalten, seine Daten in regelmäßigen, dem Risiko angemessenen Abständen über die Exportfunktion (§ 12.4) zu sichern. Die Datensicherung durch die Anbieterin (§ 13.3) entbindet den Kunden hiervon nicht. § 14.6 bleibt unberührt.
11.6 Freistellung (nur gegenüber Unternehmern). Verletzt der Kunde die Pflichten nach Ziffer 11.2, stellt er die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die hierauf beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 12 Anbieterwechsel, Datenübertragbarkeit und Löschung (Art. 23 ff. Datenverordnung)
Diese Regelung setzt die Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung / „Data Act") um, insbesondere deren Artikel 25. Sie geht anderen Regelungen dieser AGB vor, soweit sie von ihnen abweicht.
12.1 Wechselrecht. Der Kunde hat das Recht, jederzeit und unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit,
a) zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes zu wechseln, b) seine Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IT-Infrastruktur zu überführen, oder c) die Löschung seiner Daten und digitalen Vermögenswerte zu verlangen.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, seine Entscheidung zu begründen oder offenzulegen, zu welchem Anbieter er wechselt.
12.2 Einleitung, Kündigungsfrist. Der Kunde leitet den Wechsel durch Erklärung in Textform ein. Die Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt einen Monat und damit weniger als die nach Art. 25 Abs. 2 Buchst. d der Datenverordnung zulässigen zwei Monate. Eine Kündigung des Kunden nach § 10 gilt zugleich als Einleitung des Wechselvorgangs, sofern der Kunde nichts anderes erklärt.
12.3 Übergangszeitraum. Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. Während des Übergangszeitraums
a) gilt der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten fort und die Anbieterin erbringt ihre Leistungen unverändert weiter (Geschäftskontinuität), b) unterstützt die Anbieterin den Kunden und die von ihm benannten Dritten in angemessenem Umfang bei der Übertragung, und c) informiert die Anbieterin den Kunden über ihr bekannte Risiken für die Kontinuität der Erbringung der Funktionen oder Dienste.
Ist die Übertragung innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt die Anbieterin dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens begründet in Textform mit und benennt einen angemessenen alternativen Zeitraum, der sieben Monate nicht überschreiten darf. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm für angemessen gehaltenen Zeitraum verlängern.
12.4 Übertragbare Daten und digitale Vermögenswerte. Die Anbieterin stellt dem Kunden folgende Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit:
| Nr. | Kategorie | Inhalt | Format |
|---|---|---|---|
| 1 | Liegenschaften | Bezeichnung, Straße, Postleitzahl, Ort, Länderkennzeichen | CSV (UTF-8) |
| 2 | Einheiten | Stammdaten der Wohn- und Teileigentumseinheiten einschließlich Bezeichnung, Lage und Miteigentumsanteil | CSV (UTF-8) |
| 3 | Personen (Eigentümer, Mieter, Kontakte) | Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon, Straße, Postleitzahl, Ort, IBAN, Notizen | CSV (UTF-8) |
| 4 | Eigentumsverhältnisse | Zuordnung von Personen zu Einheiten mit Anteil sowie Beginn und Ende, einschließlich beendeter Zuordnungen | CSV (UTF-8) |
| 5 | Mietverhältnisse | Zuordnung von Mietern zu Einheiten mit Beginn und Ende | CSV (UTF-8) |
| 6 | Anfangsbestände | Eröffnungssalden der Konten | CSV (UTF-8) |
| 7 | Jahresabrechnungen | Beschlossene Abrechnungen mit Kopfdaten | CSV (UTF-8) |
| 8 | Abrechnungspositionen | Einzelpositionen der Jahresabrechnungen | CSV (UTF-8) |
| 9 | Beschluss-Sammlung | Beschlüsse mit Datum, Wortlaut, Ergebnis und Fundstelle | CSV (UTF-8) und PDF |
| 10 | Dokumente und Belege | Die vom Kunden hochgeladenen Dateien in ihrem Originalformat nebst Metadaten (Titel, Dokumentart, Zuordnung, Datum, Dateigröße) | Originaldateien; Metadaten als CSV (UTF-8) |
| 11 | Rechnungen der Anbieterin | Die dem Kunden gestellten Rechnungen | |
| 12 | Protokolldaten | Der den Kunden betreffende Aktivitätsverlauf (Zeitpunkt, handelnde Person, Vorgang, betroffener Datensatz) | CSV (UTF-8) |
Die Kategorien 1 bis 8 stellt die Anbieterin über eine Selbstbedienungsfunktion in der Software als ZIP-Archiv bereit; der Export kann jederzeit und beliebig oft ausgelöst werden, auch während einer Sperre nach § 8.7 und nach Ablauf der Testphase. Die Kategorien 9 bis 12 stellt die Anbieterin auf Anforderung innerhalb des Übergangszeitraums bereit.
Nicht übertragen werden: Daten Dritter, an denen der Kunde keine Rechte hat; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Anbieterin oder Dritter; Bestandteile der Software selbst sowie deren Quellcode; Daten, deren Herausgabe gegen Rechtsvorschriften verstoßen würde.
12.5 Abrufzeitraum. Nach dem Ende des Übergangszeitraums stehen dem Kunden die exportierbaren Daten mindestens 30 weitere Kalendertage zum Abruf zur Verfügung. Die Anbieterin weist den Kunden auf den Beginn und das Ende des Abrufzeitraums in Textform hin.
12.6 Löschung. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht die Anbieterin sämtliche exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden vollständig. Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus, spätestens jedoch 90 Kalendertage nach der Löschung im Produktivsystem, überschrieben. Verlangt der Kunde eine frühere Löschung, kommt die Anbieterin dem unverzüglich nach; der Anspruch auf den Abrufzeitraum entfällt insoweit. Die Anbieterin bestätigt die Löschung auf Anforderung in Textform. Unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Anbieterin, insbesondere hinsichtlich ihrer eigenen Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen sowie des Nachweises der Einbeziehung dieser AGB; diese Daten werden für andere Zwecke gesperrt.
12.7 Entgelte. Für den Wechsel, die Übertragung, die Unterstützung und die Löschung erhebt die Anbieterin keine Entgelte. Für die vorzeitige Beendigung des Vertrages im Zusammenhang mit einem Wechsel fallen keine Vertragsstrafen und keine Ausgleichszahlungen an. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte, die auf die Zeit nach Vertragsende entfallen, erstattet die Anbieterin zeitanteilig innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende.
12.8 Beendigung des Vertrages. Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechselvorgangs, spätestens mit Ablauf des Übergangszeitraums einschließlich einer Verlängerung nach Ziffer 12.3.
12.9 Informationen zur Interoperabilität. Die Anbieterin stellt dem Kunden auf Anforderung die ihr vorliegenden Informationen über die Struktur und die Formate der exportierbaren Daten sowie über verfügbare Schnittstellen zur Verfügung, soweit dies für den Wechsel erforderlich ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
12.10 Rechte des Kunden aus der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO, sowie die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages bleiben unberührt. Soweit sich die Fristen dieses § 12 und die Löschregelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages unterscheiden, gilt die für den Kunden jeweils günstigere Regelung; eine Weisung des Kunden als Verantwortlichem zur früheren Löschung geht vor.
§ 13 Rechte an der Software, Kundendaten, Datenschutz
13.1 Nutzungsrecht. Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder des Objektcodes besteht nicht. Der Kunde darf die Software auch durch von ihm beauftragte Dritte (z. B. Steuerberater, Verwaltungsbeiräte, Buchhaltungsdienstleister) nutzen lassen, soweit dies der Erfüllung seiner eigenen Aufgaben dient; er bleibt für deren Verhalten verantwortlich.
13.2 Schutzrechte. Alle Rechte an der Software, ihrer Dokumentation und ihren Inhalten verbleiben bei der Anbieterin bzw. ihren Lizenzgebern. Der Kunde unterlässt Dekompilierung, Reverse Engineering und die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen; § 69e UrhG bleibt unberührt.
13.3 Kundendaten. Die Kundendaten verbleiben im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft des Kunden. Der Kunde räumt der Anbieterin die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht, die Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen, zu sichern, zu übermitteln und anzuzeigen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zu eigenen Zwecken der Anbieterin oder zum Training von KI-Modellen, findet nicht statt. Die Anbieterin führt regelmäßige Sicherungen der Kundendaten durch; Einzelheiten regelt die Anlage „Technische und organisatorische Maßnahmen".
13.4 Datenschutz. Soweit die Anbieterin bei der Erbringung ihrer Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen, der Bestandteil dieses Vertrages ist. Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeitet (insbesondere Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdaten des Kunden), gelten die Datenschutzhinweise auf condomana.com.
13.5 Referenznennung. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
§ 14 Mängel, Gewährleistung
14.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und dass ihrer vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
14.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegene Mängel, übernommene Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
14.3 Ein Mangel liegt nicht vor bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit sowie bei Beeinträchtigungen, die auf Umständen nach § 6.3 Buchstaben b bis d beruhen.
14.4 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können. Der Kunde wirkt bei der Mängelbeseitigung in zumutbarem Umfang mit.
14.5 Die Minderung nach § 536 BGB setzt voraus, dass der Kunde den Mangel angezeigt hat; eine Rückforderung überzahlter Beträge für Zeiträume vor der Anzeige ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war der Anbieterin bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.
14.6 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin nach Maßgabe des § 15. Der Umfang der Haftung ist auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 11.5) zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit die Anbieterin die Datensicherung nach § 13.3 pflichtwidrig unterlassen hat oder soweit ein Fall des § 15.1 vorliegt.
14.7 Verjährung (nur gegenüber Unternehmern). Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 15.1 sowie für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 15 Haftung
15.1 Unbeschränkte Haftung. Die Anbieterin haftet unbeschränkt
a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, d) im Umfang einer von ihr übernommenen Garantie oder eines Beschaffenheitsversprechens, e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, f) soweit sie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Datenschutzrecht, unbeschränkt haftet.
Die Haftung für Vorsatz kann der Anbieterin nach § 276 Abs. 3 BGB nicht im Voraus erlassen werden.
15.2 Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Anbieterin der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Betragsmäßige Konkretisierung. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden im Sinne der Ziffer 15.2 beträgt je Schadensereignis höchstens 25.000,00 EUR und für alle Schadensereignisse eines Vertragsjahres insgesamt höchstens die Summe der vom Kunden in diesem Vertragsjahr geschuldeten Nettoentgelte, mindestens jedoch 25.000,00 EUR. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren, bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens unbenommen; in diesem Fall haftet die Anbieterin in dessen Höhe.
15.4 Ausschluss im Übrigen. Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Anbieterin bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
15.5 Persönliche Haftung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
15.6 Mitverschulden. § 254 BGB bleibt unberührt. Ein Mitverschulden des Kunden kann sich insbesondere aus der Verletzung der Pflichten nach § 11 ergeben.
15.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 16 Vertraulichkeit
16.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrages. Vertraulich sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse und technische Informationen.
16.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Regelung werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die ihr rechtmäßig von Dritten überlassen wurden oder die sie unabhängig entwickelt hat. Gesetzliche und behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit zulässig, vorab.
16.3 Die Verpflichtung besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus fort. Für personenbezogene Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag; die dortige Vertraulichkeitsverpflichtung ist zeitlich unbefristet.
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, hoheitliche Maßnahmen, Epidemien und Pandemien sowie großflächige Ausfälle des Strom- oder Telekommunikationsnetzes, jeweils soweit sie unvorhersehbar und auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abwendbar waren. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert die Störung länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen; bereits im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Beendigung werden zeitanteilig erstattet.
§ 18 Änderungen dieser AGB
18.1 Die Anbieterin kann diese AGB nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen ändern. Eine Zustimmungsfiktion (Zustimmung durch Schweigen) findet nicht statt.
18.2 Änderungen mit ausdrücklicher Zustimmung. Änderungen, die die Hauptleistungspflichten, das Entgelt, die Laufzeit, die Haftung oder sonstige wesentliche Punkte des Vertrages betreffen, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Wirksamkeitsdatum in Textform angeboten. Die Anbieterin stellt die geänderten Klauseln und die Änderungsgründe verständlich gegenüber. Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt (etwa durch aktives Anklicken einer nicht vorausgewählten Auswahlbox oder durch Erklärung in Textform). Stimmt der Kunde nicht zu, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die Anbieterin kann den Vertrag in diesem Fall zum nächsten nach § 10 zulässigen Termin ordentlich kündigen.
18.3 Änderungen ohne Zustimmungserfordernis. Ohne Zustimmung des Kunden kann die Anbieterin lediglich
a) redaktionelle Änderungen ohne inhaltliche Auswirkung (Schreibfehler, Nummerierung, Verweise, Adressangaben), b) Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken, und c) Änderungen, die zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder an eine verbindliche behördliche oder gerichtliche Entscheidung erforderlich sind und den Vertrag nicht darüber hinaus verändern,
vornehmen. Die Anbieterin teilt solche Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Im Fall des Buchstaben c kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Wirksamkeitsdatum außerordentlich in Textform kündigen, wenn die Änderung für ihn nicht nur unerheblich nachteilig ist; auf dieses Recht weist die Anbieterin in der Mitteilung hin.
18.4 § 6.7 (Leistungsänderungen) und § 9 (Preisanpassung) gehen dieser Regelung als Spezialregelungen vor.
§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses Recht belehrt die Anbieterin wie folgt:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
nelo digitalagentur GmbH & Co KG Magirus-Deutz-Straße 14, 89077 Ulm, Deutschland E-Mail: info@nelo.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Bestätigung des Vertrages nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt haben.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: nelo digitalagentur GmbH & Co KG, Magirus-Deutz-Straße 14, 89077 Ulm, E-Mail: info@nelo.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ________ Name des/der Verbraucher(s): ________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ________ Datum: ________
(*) Unzutreffendes streichen.
Hinweis zur kostenlosen Testphase. Beginnt das Vertragsverhältnis mit einer kostenlosen Testphase nach § 5, so entsteht das Widerrufsrecht einmalig mit dem Abschluss dieses Vertrages. Wandelt sich der Vertrag später aufgrund einer gesonderten kostenpflichtigen Bestellung in ein entgeltliches Abonnement, so entsteht mit dieser Bestellung ein erneutes Widerrufsrecht.
§ 20 Schlussbestimmungen
20.1 Textform. Soweit in diesen AGB die Textform vorgesehen ist, genügt § 126b BGB; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform.
20.2 Abtretung. Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin in Textform abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt. Die Anbieterin kann den Vertrag im Rahmen einer Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge oder auf ein verbundenes Unternehmen übertragen; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung außerordentlich in Textform kündigen.
20.3 Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
20.4 Gerichtsstand (nur gegenüber Unternehmern). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Ulm. Die Anbieterin ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20.5 Verbraucherstreitbeilegung. Die Anbieterin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
20.6 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
20.7 Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen in Textform, (2) der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen in datenschutzrechtlichen Fragen, (3) § 12 dieser AGB in Fragen des Anbieterwechsels, (4) die übrigen Bestimmungen dieser AGB, (5) die Leistungsbeschreibung auf condomana.com.
Fassung: Entwurf vom 26. Juli 2026 – zur anwaltlichen Prüfung.